Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
Anbieter:
HolzDev · Dominik Holz
Ringstrasse 8 · 66957 Schweix
E-Mail: hello@holzdev.de
Tel: +49 (0) 6335 4599645
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dominik Holz (HolzDev), Ringstrasse 8, 66957 Schweix – nachfolgend Auftragnehmer genannt – und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webentwicklung, IT-Infrastruktur sowie Prozessautomatisierung.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers schriftlich – per E-Mail oder in Textform – annimmt oder wenn er mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.
Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Die Bindefrist eines Angebots beträgt 30 Tage ab Zugang beim Auftraggeber.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der projektspezifischen Leistungsbeschreibung. Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere:
- Webdesign und Webentwicklung (individuelle Websites, One-Pager, Corporate Sites)
- IT-Infrastruktur (Einrichtung und Wartung von NAS-Systemen, Linux-Servern, Backup-Lösungen)
- Prozessautomatisierung (Python-Skripte, Webanwendungen, CRM-Lösungen)
- SEO-Optimierung (technische SEO, lokale Sichtbarkeit, Performance)
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), werden gesondert beauftragt und abgerechnet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf etwaige Mehraufwände hin, bevor er mit deren Ausführung beginnt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben, sofern das Projektergebnis dadurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Standardpreise:
- Web-Visitenkarte (One-Pager): ab 849,00 EUR
- Corporate Website (bis 5 Unterseiten): ab 1.490,00 EUR
- IT-Dienstleistungen & Support: 85,00 EUR pro Stunde
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle genannten Preise sind Endpreise.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Projekten mit einem Auftragswert über 500,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die termingerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen setzt die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Dieser ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere:
- Texte, Bilder und Medieninhalte in der vereinbarten Form und Qualität
- Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (Hosting, Domains, Server), sofern relevant
- Feedback und Freigaben innerhalb angemessener Fristen (i. d. R. 5 Werktage)
Verzögerungen, die aus mangelhafter oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Entsteht dem Auftragnehmer durch den Verzug ein nachweisbarer Mehraufwand, kann dieser zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarte Leistung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft die Leistung und erklärt innerhalb von 10 Werktagen schriftlich, ob er die Abnahme erteilt oder welche konkreten Mängel einer Abnahme entgegenstehen.
Reagiert der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer in seiner Aufforderung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Sie werden nach der Abnahme im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind und den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu geben. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl nachbessern oder die Leistung neu erbringen.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mängel, die durch Eingriffe Dritter oder durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er die Daten durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätte erhalten können.
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Projekts vom Auftragnehmer erstellten Werke – Designs, Quellcodes, Konzepte, Grafiken – sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine weitergehende Übertragung oder Unterlizenzierung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer behält das Recht, das Projekt zu Referenzzwecken in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien zu nennen und darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere technische, kaufmännische und persönliche Daten – gegenüber Dritten geheim zu halten.
Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit die Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder es werden.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. beim Betrieb oder der Wartung von Systemen), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.holzdev.de/datenschutz.
§ 12 Kündigung und Vertragslaufzeit
Einmalige Projektaufträge laufen bis zur Fertigstellung und Abnahme der Leistung.
Laufende Wartungs- oder Supportverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine andere Laufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zuzüglich der ihm entstandenen Aufwendungen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Pirmasens).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
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Kleinunternehmer gem. § 19 UStG